Einberufung einer Notstandssondertagung der Generalversammlung im Rahmen der Resolution „Gemeinsames Vorgehen für den Frieden” (VN-GA Resolution 377 vom 3 November 1950)

Kein Dritter Weltkrieg! Nein zum Buschenblitzkrieg und Blutbad in Irak!

“Kriegsangriff im Voraus” der Würzel aller Kriegsverbrechen, laut Ermittlung vom Nürnberger Gericht

20 März, 2003

Angesichts der Bombenanschlägen der USAF auf die decklosen Köpfen vom irakischen Volk, ersuchen wir die Generalversammlung der Vereinten Nationen sofort eine Notstandssondertagung einzuberufen, um diesen Überfall zu verbieten und beurteilen, einen Waffenstillstand durchzusetzen, und Massnahmen zur Aufbewahrung des Friedens auszuverhandeln.

Ausserdem bestehen wir auf unserer ursprünglichen Petition vom 18 März, 2003:

Da alle Bemühungen und Versuchen bei den U.S.A., Grossbritannien und die Vereinten Nationen, um den Frieden zu schützen, gescheitert sind; und

Um eine freie, friedliche und dezentralisierte aus dem Wege der Zerstörung zu halten, und ein Raum für die Lösung von Konflikten statt Konfrontation zu schaffen;

Gegen eine ungeheure Katastrophie zu warnen, als ein rücksichtloser militaristischer Kabal die Energiequellen des ganzen Erdballs ergreift;

Wir die unterzeichneten

- rufen die europäischen Mächte auf, vor allem die Regierungen von Frankreich, Deutschland und Russland, in Vereinbarung mit der irakischen Regierung, einen Gruppe von Friedenstruppen unbezüglich nach Irak zu schicken, um das Land und sein Luftraum gegen Angriffe zu verteidigen, und die Inspektoren der V.N. zu schützen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, und die Heimtücken dieser Falle nicht zu verschlafen;

- ersuchen die o.a. Mächte und alle Mitgliedsnationen der V.N., beim frühstmöglichen Termin diese Friedensaktion in der Generalversammlung zu bestätigen, dem Muster von V.N.- Resolution 377 zufolge, das Gemeinsame Vorgehen für den Frieden, das ausgerechnet gegen Angriffe durch die Dauermitglieder vom Sicherheitsrat gedacht war;

- nehmen immerhin Kenntnis, dass Europa und Irak, wenn sie aufgrund von einer korrekten Eigeninteresse handeln, mehr Recht und Chance haben, den Frieden und Wohl der Welt zu schützen, ohne auf die USA, GB oder VN zu warten;

- rufen die Mitgliedschaft der V.N. dazu auf, V.N. Resolution 1325 über Frauen, Frieden un Sicherheit in Kraft zu setzen, Frauen im Friedensprozess zu engagieren um den Kriegslust der Menschheit zu stillen, und Frauen und Kinder zu schützen, die, die am meisten unter die Strapazen vom Krieg leiden;

- appellieren die US-GB Regierungen zum Respektieren der Grundlagen von VN-Resolution 290:

"Internationale Streiten durch friedliche Massnahmen zu lösen, mit den Anstrengungen der VN zusammenzuarbeiten, um bestehende Probleme zu lösen.”

- erinneren die Leitkräfte der USA und GB an die Konsequenzen, für ihre Personen und ihre Mitbürger, Zivilisten sowohl als Militärs, die Entscheidung des Nürnberger Gerichts zu trotzen, das für die Todesstrafe mit diesem Urteilsspruch fand:

“Einen Angriffskrieg einzuleiten ist das grösste internationale Verbrechen, das sich nur von anderen Kriegverbrechen unterscheidet nur indem es das angesammelte Übel des Ganzen enthält.”

Unterschrift: